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Kurzschluss und Rohrbruch.

Kein Grund zur Panik. Fast alles in den eigenen vier Wänden lässt sich reparieren oder ersetzen - und vielleicht musst du nicht einmal selbst in die Tasche greifen.

Bei Abnutzungsschäden an allem, was zur Wohnung gehört, übernimmt der Vermieter die Reparaturkosten. Dazu zählen zum Beispiel die Geschirrspülmaschine, die Waschmaschine oder die Heizung. In einem solchen Fall kannst du einfach deinen Vermieter anrufen.

Bei Wasserschäden, Feuer oder Einbrüchen darfst du die Rechnung deiner Versicherung schicken - dazu musst du aber zuerst eine Hausratversicherung abschliessen.

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